Mittwoch, 14. August 2013

NEIN zum überarbeiteten Epidemie-Gesetz (EpG) - am 22. September an die Urne, denn Impfschäden sind grausam!

Die Schweiz hat ein besseres Epidemiegesetz verdient. "NEIN" zum überarbeiteten Epidemiegesetz (EpG),
am 22. September an der Urne! Danke
 
Ein Epidemiegesetz sollte den Ausbruch und die Verbreitung übertragbarer Krankheiten verhüten und bekämpfen (Art. 2 EpG). Dass das wichtig ist, ist unbestritten. Das Parlament hat nun aber Änderungen beschlossen, die deutlich über diesen Auftrag hinausschiessen. Das revidierte Epidemiegesetz schafft die Rechtsgrundlage für den zentralistisch verordneten Impfzwang, die Fichierung der Bürger und die obligatorische Sexualerziehung ab 4 Jahren. Diese totalitären Ansprüche untergraben unsere freiheitliche Ordnung und sind einer freien Schweiz unwürdig. Es liegt jetzt an uns, die Notbremse zu ziehen.

Jeder der impfen will, soll können. Jeder der nicht will, soll nicht müssen !!



In der Botschaft zum Epidemiegesetz unter Punkt 3.3.1 steht deutlich geschrieben, dass auch Zwangsgewalt angewendet werden soll, wenn es die Situation verlangt: “Bei der Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten gibt es Situationen, in welchen die verfassungsmässig geschützten Grundrechte des Einzelnen beschränkt werden müssen. Hierbei kann die Anwendung von Zwangsgewalt erforderlich werden. Die Anwendung von Zwangsgewalt ist im Sinne eines Gewaltmonopols in der Schweiz allein ausgewählten Organen des Staates vorbehalten.“
 
Kurz: mit dem neuen EpG wird die Bundesverfassung mit den Menschenrechten ausgehebelt und der breite Impfzwang, gesteuert durch WHO, BAG und Bund durchaus möglich.

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