Mittwoch, 14. August 2013

NEIN zum überarbeiteten Epidemie-Gesetz (EpG) - am 22. September an die Urne, denn Impfschäden sind grausam!

Die Schweiz hat ein besseres Epidemiegesetz verdient. "NEIN" zum überarbeiteten Epidemiegesetz (EpG),
am 22. September an der Urne! Danke
 
Ein Epidemiegesetz sollte den Ausbruch und die Verbreitung übertragbarer Krankheiten verhüten und bekämpfen (Art. 2 EpG). Dass das wichtig ist, ist unbestritten. Das Parlament hat nun aber Änderungen beschlossen, die deutlich über diesen Auftrag hinausschiessen. Das revidierte Epidemiegesetz schafft die Rechtsgrundlage für den zentralistisch verordneten Impfzwang, die Fichierung der Bürger und die obligatorische Sexualerziehung ab 4 Jahren. Diese totalitären Ansprüche untergraben unsere freiheitliche Ordnung und sind einer freien Schweiz unwürdig. Es liegt jetzt an uns, die Notbremse zu ziehen.

Jeder der impfen will, soll können. Jeder der nicht will, soll nicht müssen !!



In der Botschaft zum Epidemiegesetz unter Punkt 3.3.1 steht deutlich geschrieben, dass auch Zwangsgewalt angewendet werden soll, wenn es die Situation verlangt: “Bei der Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten gibt es Situationen, in welchen die verfassungsmässig geschützten Grundrechte des Einzelnen beschränkt werden müssen. Hierbei kann die Anwendung von Zwangsgewalt erforderlich werden. Die Anwendung von Zwangsgewalt ist im Sinne eines Gewaltmonopols in der Schweiz allein ausgewählten Organen des Staates vorbehalten.“
 
Kurz: mit dem neuen EpG wird die Bundesverfassung mit den Menschenrechten ausgehebelt und der breite Impfzwang, gesteuert durch WHO, BAG und Bund durchaus möglich.

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Freitag, 9. August 2013

Zwangsabgabe: Vorbereitung zur Enteignung von Bank-Kunden


Zwangsabgabe >
Vorbereitungen zur Enteignung der Bank-Kunden haben begonnen
Die Schweiz hat als erstes Land in Europa Regeln festgelegt, wie die Banken die Sparer bei einer Pleite zu enteignen haben. Gleichzeitig laufen Bestrebungen, die Flucht ins Bargeld zu stoppen. Erhöhte Wachsamkeit ist angebracht.

Die Kunden der Schweizer Großbanken UBS und Credit Suisse haben seit Mittwoch die Gewissheit: Einlagen über 100.000 Franken sind bei diesen Banken nicht mehr sicher, sondern werden im Fall der Insolvenz-Gefahr einer der beiden Banken massiv zur Rettung des Instituts herangezogen.
Die Finma wird, sobald es Probleme bei einer der beiden Banken gibt, das Kommando übernehmen – und Sparer, Gläubiger und Inhaber von Anleihen zur Kasse bitten. Die Behörde kann jeweils 300 Milliarden Franken von den Banken konfiszieren und in Aktien der Banken umwandeln, wenn die Eigenkapitalsituation in dem Unternehmen als kritisch eingeschätzt wird.  Weiter lesen >

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